Darlehen für Ermländer und deren Nachkommen
Ein verstorbener Ermländer hat seine Ersparnisse der Bischof-Maximilian-Kaller-Stiftung e.V. hinterlassen mit der Auflage, mit diesem Geld Ermländern und deren Nachkommen zu helfen, und zwar durch Gewährung von zinslosen Darlehen für Erstellung von Wohnraum, zur Existenzgründung und für Ausbildung und Studium. Die Darlehen können nur in beschränkter Höhe bis maximal 10.000 Euro gewährt werden. In erster Linie soll kinderreiche Familien, jungen Familien und Familien von Aussiedlern mit ermländischen Wurzeln geholfen werden. Hinsichtlich der Tilgung dieser Darlehen können zwei Freijahre gewährt werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss mit der Rückzahlung in Viertel- oder Halbjahresraten begonnen werden.
Der Antrag auf Gewährung eines Darlehens ist zunächst formlos beim Bischof-Maximilian-Kaller-Stiftung e. V., Ermlandweg 22, 48159 Münster zu stellen. Dem Antrag sind eine genaue Beschreibung des Vorhabens und Angaben über die eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse beizufügen. Nach Prüfung des Antrages werden dann weitere Unterlagen, zum Beispiel bei Bauvorhaben Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und Grundbuchauszug, angefordert. Eine vertrauliehe Behandlung dieser Angaben wird zugesichert.