Darlehen für Ermländer und deren Nachkommen

Ein verstorbener Ermländer hat seine Ersparnisse der Bischof-Maximilian-Kaller-Stiftung e.V. hinterlassen mit der Auflage, mit diesem Geld Ermländern und deren Nachkommen zu helfen, und zwar durch Gewährung von zinslosen Darlehen für Erstellung von Wohnraum, zur Existenzgründung und für Ausbildung und Studium. Die Darlehen können nur in beschränkter Höhe bis maximal 10.000 Euro gewährt werden. In erster Li­nie soll kinderreiche Familien, jungen Fa­milien und Familien von Aussiedlern mit ermländischen Wurzeln ge­holfen werden. Hinsichtlich der Tilgung dieser Darlehen können zwei Freijahre ge­währt werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss mit der Rückzahlung in Viertel- oder Halbjahresraten begonnen werden.

Der Antrag auf Gewährung eines Darle­hens ist zunächst formlos beim Bischof-­Maximilian-Kaller-Stiftung e. V., Erm­landweg 22, 48159 Münster zu stellen. Dem Antrag sind eine genaue Beschrei­bung des Vorhabens und Angaben über die eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse beizufügen. Nach Prüfung des Antrages werden dann weitere Unterlagen, zum Beispiel bei Bauvorhaben Kostenvor­anschlag, Finanzierungsplan und Grundbuch­auszug, angefordert. Eine vertrauliehe Be­handlung dieser Angaben wird zugesi­chert.